Unseriöse Berichterstattung in den Leidmedien gegen Homöopathie oder Heilpraktiker im Allgemeinen sollen wohl auch vom Missmanagement der Gesundheitspolitik aller Regierungen in den letzten Jahrzehnten ablenken. Die „Woke“-Bewegung hat in Politik, Wissenschaft und in den Leidmedien (ich schreibe dieses Wort bewusst so) Einzug gehalten. Man möchte die Menschen belehren, was „gut“ und „richtig“ sei, oder vielmehr zu sein hat. Man stellt den Anspruch auf die einzige „Wahrheit“ und spaltet somit die Gesellschaft. Unsere vielgepriesene Demokratie lebt aber von unterschiedlichen Meinungen und Strömungen, so die Theorie. Des Weiteren erlaubt das Grundgesetz ausdrücklich die freie Wahl der Therapie des Patienten einerseits, andererseits die freie Ausübung des Berufes, was auch für Heilpraktiker gilt. Diese Freiheit wird seitens der Politik immer mehr eingeschränkt und ein ganzer Berufsstand in seiner Handlungsfähigkeit beschränkt und beschnitten. Man kann getrost dabei von Vorsatz ausgehen. So geschieht es immer wieder, dass zur besten Sendezeit Heilpraktiker diskreditiert und diffamiert werden. In den Print- und Onlinemedien ist dies nicht anders. Es werden Unwahrheiten verbreitet und in den „Social Media“ blanker Hass geschürt. Ich möchte diesen Medien nicht mehr Bedeutung zukommen lassen als sie verdienen.
Bereits im Jahre 2017 wurde ein offener Brief einiger Heilpraktikerverbände dazu veröffentlicht, der etwas weiter unten im Text erscheint. Dieser Brief klärt darüber auf, was Heilpraktiker eigentlich machen, was sie dürfen und was ihnen verboten ist. Er wurde verfasst, nachdem der sog. „Münsteraner Kreis“ massiv den Berufsstand des Heilpraktikers mit größtenteils unwahren Aussagen zu diskreditieren versuchte. Diese Aussagen werden nach wie vor gezielt gestreut, von den schon oben beschriebenen Medien aufgegriffen, unreflektiert weitergegeben und immer wieder in Umlauf gebracht. Die Strategie ist klar: der Beruf „Heilpraktiker“ soll abgeschafft werden. oder zumindest sollen unsere Kompetenzen so reduziert werden, dass der Beruf sich quasi „von selbst abschafft“. Verantwortlich u.a. dafür ist eine Gruppierung, die sich „med watch“ nennt. Zurzeit wird verstärkt gegen die Homöopathie intrigiert, demnächst gegen die Akupunktur. Weitere Disziplinen der Naturheilkunde, derer wir Heilpraktiker uns überaus erfolgreich bedienen, werden folgen. Unsere „Lobbyisten“ sitzen nicht, wie pausenlos propagiert, in allen erdenklichen Gremien, Parteien oder Ausschüssen. Leider ist das genaue Gegenteil der Fall. Die einzige Lobby, die wir wirklich haben, sind unsere (zufriedenen) Patienten, welche durch die stetige Propaganda zunehmend verunsichert werden sollen und deren freie Wahl der Therapie immer weiter eingeschränkt wird. Wir werden das nicht zulassen. Wir stellen uns dagegen, indem wir weiterhin unsere gute Arbeit dem Wohle der Patient*innen angedeihen lassen. Zum Wohle jener Patienten, die sich von der „wissenschaftlichen“, „evidenzbasierten“ Medizin nicht gut „behandelt“ fühlen, aber auch jener, welche bei uns naturheilkundliche Unterstützung während ihrer schulmedizinischen Behandlung suchen. Man nennt dies Komplementärmedizin. Wir sind und möchten keine „Alternativmedizin“ als Konkurrenz zur „Schulmedizin“, sondern eine Medizin, die dem Patienten hilft. Dies gelänge weitaus besser, wenn es eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Heilpraktikern gäbe. ZUM WOHLE DES PATIENTEN!
Michael Robert Zellerer (Die Continentale – Landesdirektion Zellerer GmbH)
Offener Brief zum Heilpraktiker-Recht in Deutschland
Einleitung
Wir stehen fassungslos vor Medienberichten, die unsere Arbeit in völlig verzerrter bis unwahrer Weise darstellen und oftmals von Unkenntnis des Heilpraktikerrechts geprägt sind. Seit 1 1/2 Jahren werden ausschließlich immer wieder die gleichen zwei Einzel- und Problemfälle zum Anlass genommen, unsere gesamte Arbeit zu diskreditieren. Wann hat es so etwas in der neueren deutschen Geschichte schon einmal gegeben.
Der Beruf des Heilpraktikers steht seit fast 70 Jahren fest auf 10 Säulen.
1. Heilpraktiker: 1939 verboten – In der jungen Bundesrepublik wieder zugelassen
1939 wurden die Ausbildung und Neuzulassungen der Heilpraktiker im sog. Heilpraktikergesetz von 1939 verboten. Erst in den fünfziger Jahren wurden diese Abschaffungs-Regelungen von höchstrichterlicher Seite als nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar aufgehoben. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.01.1957 (I C194.54 – BVerwGE 4, 251 ff.) transformierte das nationalsozialistische Heilpraktiker-Aussterbegesetz in ein Heilpraktiker-Zulassungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
2. Heilpraktiker haben ein umfangreiches Berufsrecht
Durch eine Vielzahl von Länderverordnungen und vielen höchstrichterlichen Regeln ist der Beruf der Heilpraktiker auf der Grundlage des zuletzt 2016 reformierten Heilpraktikergesetzes eingebunden in eine nachprüfbare, geregelte und moderne auf Patientenschutz ausgerichtete Rechtsprechung. Nach dem Urteil des BGH vom 29. Januar 1991 (VI ZR 206/90 –, BGHZ 113, 297 ff.) gelten für Heilpraktiker grundsätzlich die gleichen Sorgfaltspflichten wie für einen Arzt für Allgemeinmedizin. Weitere für Heilpraktiker rechtlich bindende Anforderungen ergeben sich unter anderem aus dem Infektionsschutzgesetz, dem Heilmittelwerberecht und dem Patientenrechtegesetz. Aus der Rechtsprechung folgen Vorgaben hinsichtlich der Patientendokumentation und der Haftung (Berufshaftpflicht).
3. Heilpraktiker erhalten eine Zulassung von den kommunalen Gesundheitsbehörden
Heilpraktiker unterwerfen sich einer amtlichen Gefahrenabwehrüberprüfung. Diese Überprüfung findet auf der Grundlage von Überprüfungs-Leitlinien sowie -Verordnungen des Bundes und der Länder unter dem Dach der kommunalen Gesundheitsbehörden statt (z.B. Richtlinien des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom 18.5.1999 – III B 2 – 0401.2 – MBl. NRW 1999, S. 812, geändert durch RdErl. v. 13.01.2005, MBl. NRW 2005, S. 155; DVO-Norm, RL, § 2 Absatz 1 lit. i DVO-HeilprG).
4. Heilpraktiker verfügen über eine Ausbildung
Bis heute hat es der Gesetzgeber für genügend erachtet, dass sich Heilpraktiker in privaten Heilpraktikerschulen über im Schnitt 2 Jahre ausbilden. Erlernt wird der Wissensstoff, den Arztstudenten haben müssen, wenn Sie ihre Klinikumzeit beginnen. Diese jungen Ärzte sind dann ca. 25-28 Jahre alt. Das Mindestalter für Heilpraktiker beträgt 25 Jahre. (§ 2 Abs. 1 lit. a) DVOHeilprG). Die Heilpraktiker haben sich über die Jahrzehnte eine tragende Ethik und ein Aus- und Fortbildungssystem geschaffen, dass den modernen Anforderungen an den Beruf Rechnung trägt.
5. Aus- und Fortbildung:
Heilpraktiker lernen Injektionstechniken und werden darin geprüft Injektionstechniken sind Bestandteil einer jeden Heilpraktikerausbildung und gehören auch zum Kanon jeder Heilpraktiker-Überprüfung. Die meist nur außerhalb der akademischen Medizin gelehrten Therapie-Methoden der Erfahrungsheilkunde werden von Schulen, Akademien und Heilpraktiker-Berufsverbänden nach nachprüfbaren Qualitätskriterien gelehrt, geprüft und supervidiert. Unser Verband vergibt ein Kompetenzsiegel, andere Berufsverbände arbeiten ähnlich.
6. Medikamente mit starken Nebenwirkungen unterliegen der ärztlichen Verschreibungspflicht
Heilpraktiker arbeiten bzw. verschreiben nur Stoffe, die nicht der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegen. Nicht unter Verschreibungspflicht liegende aber gefährliche Stoffe sind für Heilpraktiker nicht erhältlich und/oder unterliegen den auch für Heilpraktiker verbindlichen Regeln des Arzneimittelgesetzes (§ 48 AMG).
7. Patienten der Heilpraktiker sind in ärztlicher Behandlung
Patienten, die zu uns kommen, waren in aller Regel bereits bei ihrem Arzt oder im Krankenhaus. Sie kommen zu uns, weil ihnen nicht ausreichend geholfen werden konnte. Wir stehen ihnen dann mit unseren Möglichkeiten der alternativen und Naturheilkunde zur Seite. Eine Weiter-Verweisung an einen Arzt ist für uns selbstverständlich, stellen wir eine solche Notwendigkeit fest. Wir kennen unsere Grenzen. (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 2010 – 8 ME 181/10, VG Bremen, Urteil vom 26. September 2013 – 5 K 909/12).
8. Alternative Heilkunde ist erprobte Erfahrungs-Heilkunde
Akupunktur oder Homöopathie sind seit hunderten bis tausenden von Jahren erprobt. Heilpraktiker sind darauf ausgebildet, ihre Behandlungsgrenzen zu kennen und zu erkennen. 12 Millionen Patientenfälle pro Jahr sprechen eine deutliche Sprache. Unsere Patientinnen und Patienten haben sich praktisch und immer wieder von der heilenden Wirkung der Erfahrungsheilkunde überzeugen können. Heilpraktiker sorgen dafür, dass die traditionellen Heilverfahren bis heute erhalten geblieben sind.
9. Heilpraktiker oder illegale Hinterzimmer-Behandlung
Der Patient muss das Recht behalten, für sich ergänzende Alternativen zu finden (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz). Eine drastische Einschränkung oder Abschaffung der Heilpraktiker würde den Patientenschutz abschaffen, eine Abwanderung in Grau- und illegale Bereiche wäre die Folge. Heute hat der die Bürger schützende Staat eine Kontroll- und Aufsichtsmöglichkeit. Danach nicht mehr.
10. Ist eine faire Behandlung unseres Berufes zu viel verlangt?
Wir stellen fest, dass in einer Vielzahl von Stellungnahmen und Kommentaren von Medien, Medizinrechtlern und Ärztekammern bis hin zu politischen Entscheidungsträgern das Heilpraktiker-Berufsrecht nicht bekannt ist oder nicht angeschaut wird. Wir stellen aus diesem Grund unser Gutachten zum Heilpraktikerrecht allen Interessierten zur Verfügung. Jede einzelne Reform-Maßnahme muss dahingehend überprüft werden, ob eine Veränderung notwendig ist. Veränderungen dürfen ausschließlich dem Patienten dienen und niemand anderem.
Wir wünschen uns, dass unsere eigenen Anstrengungen für die Aus- und Weiterbildung und die Ethik dieses Berufes wahrgenommen und in Reform-Überlegungen einbezogen werden. Hierzu erklären wir unsere ausdrückliche Bereitschaft zur Mitarbeit.
Düsseldorf, im Herbst 2017
FH – Freie Heilpraktiker e.V. Berufs- und Fachverband
www.freieheilpraktiker.com
Der „Offene Brief“ wird per 18.9.2017 unterstützt von
Arbeitsgemeinschaft Anthroposophischer Heilpraktiker AGAHP e.V.
www.agahp.org
BDHN Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V.
www.bdhn.de
FVDH FreierVerband Deutscher Heilpraktiker e.V.
www.fvdh.de
Lachesis e.V. Berufsverband für Heilpraktikerinnen
www.lachesis.de